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November 20 2009

ekelias
23:06
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ekelias
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ekelias
18:40
von Leitner: Was glauben Sie denn, was ein typischer Spender glaubt, wofür seine Spende verwendet wird? Eine Zedler-Medaille? Knapp 11000 Euro sind 2008 in Büromaterialien und Zeitschriften fürs Wikimedia-Büro geflossen. Laut ihrer Homepage haben Sie 11 Mitarbeiter. Das sind aber viele Zeitungen!
Wikimedia – quo vadis? Streitgespräch zwischen Felix von Leitner und Pavel Richter « Schaltzentrale
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ekelias
18:38

Mehrere Tage vor der Demonstration beobachteten zwei Polizisten wie – so ihre Aussage – drei schwarz bekleidete Personen sich an einem Stromkasten betätigten. Diese Personen ordneten sie der rechten Szene zu. Nach dem die drei Personen sich vom „Tatort“ entfernt hatten, besichtigten sie den Stromkasten und stellten fest – das auf Grund der Plakate es sich um Angehörige der linken Szene handeln müsste. Jetzt erkannten sie für sich sofortigen Handlungsbedarf und begannen die Fahndung nach den drei in schwarz gekleideten Personen aufzunehmen.

An einer Straßenbahnhaltestelle unweit des Geschehen hielten sich Michael B, Rainer D. und eine weiterere Person auf. Durch die Polizisten wurde deren Personalien festgestellt. Sie erhoben die Anschuldigung, dass es sich bei den drei Menschen um die drei vorher gesehen Personen handeln würde. Irgendwelche Materialien, die zum Verkleben von Plakaten notwendig wären wie Plakate und Kleister, wurden bei den drei Menschen nicht gefunden.

Durch die Polizisten wurde Anzeige erstattet. Die drei Plakate wurde nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet sondern als Sachbeschädigung. So kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht. Die Aussagen der Polizisten waren mehr als schwammig. So konnte der eine Polizist sich nicht an die Gesichter der schwarz bekleideten Personen erinnern, insbesondere konnte er den Angeklagten keinerlei konkrete Taten zuordnen außer der Aussage das sie ebenfalls schwarz bekleidet gewesen wären. Der andere Polizist sah sich ebenfalls nicht in der Lage einzelne Tatvorwürfe zu belegen. Bei einem Menschen dessen Name er wiederholt äußerte, hätte er jedoch Kleister an den Händen entdeckt. Diese Aussage wurde aber zum Zeitpunkt der Personalienfeststellung nicht überprüft, so dass lediglich die Behauptung des Polizisten dafür steht.

Die Beweislage war so schwammig das die Richterin sich genötigt sah, die Schlusserklärung eines der Angeklagten zu fälschen. Er hatte in der Erklärung den rhetorischen Satz – in welchen Verhältnis das Verkleben von drei Plakaten zu der Vielzahl der durch Neofaschisten in der Stadt ermordeten Menschen stehen würde – formuliert. Dies wertete die Richterin als Geständnis.

Rote Hilfe Ortsgruppe Magdeburg
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